Wenn kein gerichtsfestes Gutachten benötigt wird reicht eine Kurzbewertung aus, um einen fundierten Verkehrswert zu ermitteln, welcher für weitere Überlegungen, Gestaltungen und Planungen verwendet werden kann.
Eine Kurzbewertung hat nicht die gleichen juristischen Anforderungen wie ein Vollgutachten da es nicht vor Gericht standhalten können muss, daher sind die Kosten für eine Kurzbewertung um einiges geringer als die Kosten für ein Vollgutachten.
Umfang einer Kurzbewertung :
– Objektbesichtigung durch einen geprüften Sachverständigen
– Dokumentation inkl. Aufnahme von Objektbilder und Zustand
– Bodenwertberechnung
– Kurzform der Gebäudebeschreibung
– Begründung der Verfahrenswahl
– Berechnung des Immobilienwertes gemäß ImmoWertV in den gängigen Verfahren
(Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren)
– Schadensaufnahme bei Schäden als boG‘s
– Kurzbewertungsumfang: ca. 12-16 Seiten
– Ggfs.. Ermittlung von Rechten (Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht, etc.)
(nicht im Festpreis enthalten
Unser Honorar für Kurzbewertungen liegt zwischen € 990,00 und € 3.490,00 netto.
Definitionen rund um die Gutachtenerstellung
Hier eine Auswahl von Anlässen für eine Kurzbewertung :
Unter Umständen sind nicht Sie derjenige, der das Wissen benötigt, sondern ein Betreuer und/oder Gericht braucht innerhalb eines Betreuungsverfahrens bei Grundstücksveräußerung einen unstreitig und fair ermittelten Wert – hier tendiert es dann eher Richtung gerichtsfestes Vollgutachten
Der Markt in und um Düsseldorf ist unsere Westentasche. Wir können alle Arten von Immobilien bewerten. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, gewerbliche Immobilien, Eigentumswohnungen ebenso wie Hotels, Tankstellen oder Lagerhallen.
Wir sind langjähriger Partner der Sprengnetter Akademie.
Gerne beraten wir Sie und erörtern mit Ihnen, welche Maßnahme für Sie die richtige ist.