Immobilienbewertung Mettmann

Kurzbewertungen, Immobiliengutachten und Immobilienbewertung Mettmann

Immobilienbewertung Mettmann

Als geprüfte Sachverständige erstellen wir gerne Kurzgutachten oder gerichtsfeste Vollgutachten für Sie. Außerdem führen wir gerne eine Kaufpreisberatung durch oder helfen Ihnen bei Ihrer Finanzierung. Durch stetige Fortbildungen sind wir mit den üblichen Bewertungsverfahren der Immobilienbewertung mehr als vertraut. Wir kennen den Immobilienmarkt und sind gerne der Ansprechpartner für Sie!

Mettmann ist nicht nur wegen seinem Verkehrsübungsplatz und der modernen Polizeiwache bei uns bekannt. Auch hier wurde in den letzten Jahren durch uns fleissig bewertet.

Gründe für die Immobilienbewertung Mettmann

Es gibt verschiedene Anlässe für eine Bewertung bzw. ein Gutachten:
Ein Fall ist beispielsweise der Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Auch ein Erbfall kann ein Anlass für ein Gutachten sein. Wer eine komplete Vermögensübersicht erstellt kommt ebenfalls nicht ohne Kurzgutachten aus. Ebenso ist ein Gutachten Pflicht wenn Sie Immobilien in eine steueroptimierende GmbH&Co. KG einbringen wollen. Ehepartner, die sich trennen oder scheiden lassen, benötigen eine fundierte Immobilienbewertung in Form eines Gutachtens.
Dies ist nur eine Auswahl von Anlässen, die wir oft begleiten dürfen.

Kurzbewertung oder Vollgutachten

Nicht jeder Bewertungsanlass benötigt ein Vollgutachten. Oft reicht eine Kurzbewertung vollkommend aus.
Gerne beraten wir Sie und erläutern Ihnen, welche Maßnahme für Sie die Richtige ist!

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Rechte und Belastungen

Meistens sind Belastungen von Immobilien oder Grundstücken im Grundbuch eingetragen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Grundsätzlich werden Rechte und Belastungen in Abteilung II oder III des Grundbuchs eingetragen. Diese werden in einem Vollgutachten zwingend bewertet.
Bei einem Kurzgutachten können diese Rechte und Belastungen zusätzlich abgefragt und bewertet werden.
Gleiches gilt für das Baulastenverzeichnis.

Kaufpreisberatung in Mettmann

Wer eine Immobilie kaufen möchte sollte sich mit einem Gutachten eines Sachverständigen den Verkehrswert der Immobilie berechnen und aufzeigen lassen. Manchmal liegt das Bauchgefühl weit unter oder üben dem tatsächlichen Verkehrswert.
Sachverständige können Bauschäden oder Baumängel erkennen und diese bewerten. Diese machen oft den entscheidenden Unterschied aus.

Gerne stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!