Vollgutachten

Die DüCon GmbH bewertet Immobilien über Vollgutachten bzw. Kurzbewertungen und ermittelt so den Verkehrswert nach § 194 BauGB.

Dabei können die Gründe für ein gerichtsfestes Gutachten sehr unterschiedlich sein, hier eine Auswahl von Anlässen für ein Vollgutachten:

Wie viel des Verkehrswertes fällt auf Grund und Boden? Und wie viel ist tatsächlich Gebäudeteil und somit abschreibbar? Die Aufteilung wird in einem Vollgutachten ermittelt.
Ein weiterer Aspekt ist hier der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG. Durch ein Gutachtern kann hier Erbschafts- und Schenkungssteuer gespart werden. Hier geht es zu einem Fallbeispiel für die Reduktion von Erbschaftsteuern durch ein Gutachten.

Sie wollen einfach mal einen harten Wert um zu wissen was Sie eigentlich besitzen? Hier kann ein Kurz- oder Vollgutachten Licht ins dunkle bringen.
Unter Umständen sind nicht Sie derjenige, der das Wissen benötigt, sondern ein Betreuer und/oder Gericht braucht innerhalb eines Betreuungsverfahrens bei Grundstücksveräußerung einen unstreitig und fair ermittelten Wert. Hier geht ein Kurzgutachten nicht weit genug, ein Vollgutachten hilft in diesem Falle weiter.

Im Rahmen eines Erbfalles werden sich die Parteien nicht über den Wert einer Immobilie einig. Durch ein Gutachtern, erstellt durch einen nicht befangenen, fremden Gutachter, wird ein fairer Wert ermittelt, der Grundlage für weiteres Vorgehen sein kann.

Das Vollstreckungsgericht beauftragt den Sachverständigen mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Bei einer Zugewinnausgleichsberechnung werden die Immobilienvermögen der Eheleute gegenübergestellt. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn.

Hier ein Auszug aus einem Mustergutachten:

Unsere Mandanten sind unsere wichtigsten Schiedsrichter,
die gilt es zu beeindrucken.

Umfang eines Vollgutachtens:

– Objektbesichtigung durch einen geprüften Sachverständigen
– Dokumentation inkl. Aufnahme von Objektbilder und Zustand
– Lageanalyse
– Abruf des Grundbuches
– Überprüfung von Abt. 2 des Grundbuches (Rechte und Belastungen)
– Bewertung der öffentlich-rechtlichen Situation
– Erschließungssituation
– Einsichtnahme und Auskunft Baulastenverzeichnis
– Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation
– Planungs- und baurechtliche Situation
– Einsicht Bebauungsplan
– Einsicht Katasterplan (Lageplan)
– detaillierte Erfassung und Beschreibung der Immobilie
– detaillierte Erfassung und Beschreibung der Grundstückseigenschaften sowie Außenanlagen
– Verfahrenswahl mit Begründung
– Bodenwertermittlung gemäß § 16 ImmoWertV
– Durchführung von 2 Bewertungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren)
– Ggf. Bewertung von Rechten (Nießbrauch, Wohnrecht, Erbrecht, …)
– Aufnahme von Bauschäden unter Berücksichtigung der Beseitigungskosten als boG‘s
– Gewichtung der einzelnen Verfahren

Vollgutachten werden nach der Honorarrichtlinie von Sprengnetter (HonRlb) abgerechnet.

Definitionen rund um die Gutachtenerstellung

Der Markt in und um Düsseldorf ist unsere Westentasche. Wir können alle Arten von Immobilien bewerten. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, gewerbliche Immobilien, Eigentumswohnungen ebenso wie Hotels, Tankstellen oder Lagerhallen.

Wir sind langjähriger Partner der Sprengnetter Akademie.

Gerne beraten wir Sie und erörtern mit Ihnen, welche Maßnahme für Sie die richtige ist.